Claus Peter Müller
von der Grün

„Der Immobilienmarkt wird wieder anspringen“

Davon ist Dr. Gerald Kunzelmann, Geschäftsführer der Hessischen Landgesellschaft, fest überzeugt. Die HLG ist die Flächenmanagerin des Landes Hessen. Ich begleite das Unternehmen in der Kommunikation.

Foto: HLG

Die Fachleute der HLG wissen, wovon sie reden. Denn mehr als die Hälfte der hessischen Kommunen nimmt die Dienste der HLG in der Bodenbevorratung sowie in der Entwicklung und Vermarktung von Bau- und Gewerbegebieten in Anspruch. Im jüngsten Geschäftsbericht der HLG schreibt Dr. Kunzelmann zum Immobilienmarkt: „Zwar ist die Nachfrage nach Einfamilienhäusern wegen steigender Zinsen, unverändert hoher Baupreise und angesichts der allgemeinen Unsicherheiten spürbar eingebrochen. Dennoch erachten wir den Nachfragerückgang nur für vorübergehend, und der Immobilienmarkt wird angesichts des enormen Wohnraumbedarfs in ganz Deutschland mittelfristig wieder anspringen. Schließlich hat die Generation unserer Eltern und Großeltern zum Beispiel in den späten 1970er und frühen 1980er Jahren unter ganz anderen Bedingungen in Wohneigentum investiert: Die Zinsen lagen weit über zehn Prozent, Deutschland litt unter Massenarbeitslosigkeit und die militärische Konfrontation hatte einen Gipfelpunkt erreicht. Noch ist es zu früh, um eine Prognose der Entwicklung am Immobilienmarkt zu wagen, aber die besten Zeiten für den Einkauf brechen an, wenn die meisten den Mut verlieren. Und der Bedarf an Wohnraum ist insgesamt unstillbar hoch. Wir sind weit davon entfernt, das von der Politik für Deutschland ausgegebene Ziel von 400.000 neuen Wohneinheiten pro Jahr zu erreichen. Unterdessen hält die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien an. Das zeigt: Die Wirtschaft ist und bleibt zuversichtlich. Die Frage zu beantworten, ob der Bau von Eigenheimen noch zeitgemäß sei, steht uns nicht zu. Das entscheiden allein unsere Kunden, und zu ihnen zählt etwa die Hälfte der Kommunen in Hessen. Aber wir stellen fest, dass das Eigenheim für viele Familien noch immer ein Traum ist, den sie sich erfüllen möchten.“

Wenn Sie mehr über die Einschätzung der HLG erfahren möchten, schauen Sie doch in deren Geschäftsbericht, an dem ich mitgearbeitet habe:

https://www.hlg.org/fileadmin/user_upload/14._Presse_und_Veranstaltungen/Publikationen/Geschaeftsbericht_2023/HLG_GB2022_Web-Version_final.pdf